Das Rechtsgebiet des Domainrechts umfasst alle Fragen rund um die Registrierung und den Schutz einer Domain. Domains sind wertvolle Wirtschaftsgüter, die über den Erfolg und die Bekanntheit eines Produktes entscheiden.
Doch Vorsicht bei der Namenswahl: Der Domainname darf keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte oder Markenrechte) verletzen. Auch das Wettbewerbsrecht spielt bei der Namenswahl eine wichtige Rolle. Im Domainrecht hinsichtlich der Namenswahl bei Second-Level-Domains: Wer zuerst kommt, malt zuerst!
Eine Domain muss außerdem vor vorsätzlichem Missbrauch geschützt werden. Hierunter fallen zum Beispiel das sogenannte Domaingrabbing, das Cybersquatting, das Typosquatting und das Markengrabbing.
Wurden Ihre Domainrechte verletzt? Ich mache Ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüche geltend!