Externer Datenschutzbeauftragter
DSGVO Datenschutz Unternehmen Hilfe Abmahnung Datenschutzerklärung Website Auskunft Löschung Datenübertragbarkeit Beschränkung Beschwerde Widerspruch Einwilligung berechtigtes Interesse externer Datenschutzbeauftragter Schulungen
Leistungen

Ihr Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten? Ich bin zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und betreue bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

  • Unterrichtung und Beratung
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO (insbesondere Audits)
  • Sensibilisierungen
  • Schulungen
  • Beratungen im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden
Präventive Maßnahmen

Sie sind sich unsicher, wie personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden? Oder Sie entwickeln eine App oder eine sonstige neue Technologie, die personenbezogene Daten verarbeiten soll? Gegen Ihr Unternehmen werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder die Aufsichtsbehörde hat gegen Ihr Unternehmen ein Bußgeld verhängt?

Ich unterstütze Sie tatkräftig. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir!

Egal ob Einwilligungsformulare oder Auftragsverarbeitungsverträge. Ich gestalte aller erforderlichen Dokumentationen für Ihr Unternehmen individuell.

Ich kontrolliere im Rahmen von Audits bestehende und künftige Auftragsverarbeiter und Verantwortliche.

Ich bin TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter.

Ich berate und unterstütze Sie bei der Einführung und Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems.

Abwehrmaßnahmen

Gegen Ihr Unternehmen werden datenschutzrechtliche Schadenersatzansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht? Ich wehre solche Ansprüche ab!

Es drohen sowohl Abmahnungen von Mitbewerbern als auch von betroffenen Personen. Nicht jede Abmahnung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Gerne prüfe ich Abmahnungen für Sie und gehe gegebenenfalls im Wege einer Gegenabmahnung dagegen vor.

Droht Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, obwohl diese in der Sache nicht gerechtfertigt ist? Hier besteht die rechtliche Möglichkeit im Rahmen einer Schutzschrift der drohenden Abmahnung den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Eine durch die Aufsichtsbehörde verhängte Geldbuße müssen Sie nicht akzeptieren! Gegen den Bußgeldbescheid kann in der Regel entweder Widerspruch eingelegt oder vor dem Verwaltungsgericht im Klageverfahren angefochten werden. Gerne prüfe ich ich für Sie die Erfolgsaussichten einer Klage und erhebe gegebenenfalls eine solche.

Auch sonstige Anordnungen (Anweisung, Beschränkung, Löschung, Widerruf der Zertifizierung, Aussetzung der Übermittlung) der Aufsichtsbehörden können angefochten werden.