
Ich verteidige Ihre Privat- und Intimsphäre, vor allem im Netz! Sei es gegen Großkonzerne wie Facebook, Google & Co. oder gegen kleine und mittelständische Unternehmen.
Nach Art. 77 DSGVO haben Sie außerdem das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Gerne verfasse ich für Sie eine Beschwerde.
Gemäß Art. 82 DSGVO stehen betroffenen Personen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu. Hierbei können nicht nur materielle Schäden (Finanzielle Verluste), sondern auch immaterielle Schäden (Schmerzengeld) geltend gemacht werden. Letzteres ist insbesondere der Fall bei Diskriminierungen, Identitätsdiebstahl- oder betrug, Rufschädigungen oder sonstigen erheblichen gesellschaftlichen Nachteilen.
Darüber hinaus können zivilrechtliche Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 BGB zu Ihren Gunsten bestehen. Diese sind im Wege einer sogenannten Abmahnung geltend zu machen.
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung und Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO)
- Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 Abs. 2 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)