Das Rechtsgebiet des Jugendschutzes umfasst alle Regelungen zum Schutze von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren. Vor allem der Schutz vor jugendgefährdenden Medien spielt im Internet eine wesentliche Rolle. Schädliche Einflüsse sollen durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verhindert werden. Daneben existieren zahlreiche Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB), welche den Jugendmedienschutz berühren: § 86, § 86a, § 111, § 129, § 129a, § 130, § 130a, § 131, § 140, § 166, § 184, § 184a, § 185, § 186, § 187, § 188, § 189, § 284 StGB.
Jugendschutz im Internet

Jugendmedienschutz
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