recht:lustig – Geschichten aus der Anwaltspraxis
Weihnachten ist gerettet? Herr M. wollte Weihnachten feiern. Hierfür besorgte er sich einen Christbaumständer im Einzelhandel sowie einen passenden Christbaum. Am Tag vor Weihnachten stellte er den Baum ordnungsgemäß auf und goß Wasser in den Christbaumständer, der hierfür auch vorgesehen ausdrücklich war.
Als Herr M. am nächsten Tag aufwachte, sah er das Malheur. Das Wasser war vollständig aus dem Christbaumständer ausgetreten, weil dieser eine undichte Stelle hatte. Der gesamte Parkettboden rund um Christbaumständer war beschädigt.
Gut, dass Herr M. den Anwalt seines Vertrauens einschaltete. Ein Anruf beim Einzelhändler und Herr M. hatte nicht nur einen neuen Christbaumständer kurz vor Heiligabend, sondern darüber hinaus auch die Zusage des Händlers für den entstandenen Parkettschaden als Mangelfolgeschaden aufzukommen.
Weihnachten ist gerettet!
Weihnachten ist gerettet! So konnte Herr M. doch noch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest mit seiner Familie feiern…
Benötigen Sie kurzfristig rechtliche Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!